Länder verlangen Korrekturen am Rentenpaket





Länder verlangen Korrekturen am Rentenpaket
Der Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Rentenpaket vor allem auch die Situation der Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit verbessern will. Damit leiste sie einen Beitrag zur Verringerung von Altersarmut, erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018. Zugleich macht er jedoch Ergänzungsbedarf geltend.
Verbesserungen für Bestandsrentner
So fordern die Länder, dass auch Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderrente einbezogen werden müssten. Aufgrund der Rentenabschläge hätten sie weiterhin sehr niedrige Renten und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Deshalb sei auch für Bestandsrentner die Zurechnungszeit zu erhöhen. Sie müssten mindestens so gestellt werden, als ob sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten.
Berücksichtigung der Solo-Selbständigen
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat auch bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steige kontinuierlich an. Zwar sei politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthalte aber hierzu keine Regelung, kritisiert er.
Änderungen bei der Finanzierung
Dass die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden sollen, lehnen die Länder ab. Dies widerspreche dem System der Beitragsäquivalenz und gehe zu Lasten der Rentenversicherung. Stattdessen solle die Finanzierung vollumfänglich über Steuermitteln erfolgen.
Rentengarantie bis 2025
Mit ihrem Rentenpaket möchte die Bundesregierung die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Eckpfeiler des Gesetzentwurfs ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Gleichzeitig garantiert der Gesetzentwurf die Beitragssatzstabilität, indem er vorschreibt, dass die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschritten und 20 Prozent bis 2025 nicht überschritten wird. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Höhere Anrechnung der Erziehungszeiten
Zur Verbesserung der Situation der Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen sie künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.
Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber
Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden durch den Gesetzentwurf bei der Rente so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem sollen Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet werden. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.
Stellungnahme geht in den Bundestag
Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 12. Oktober 2018 bereits in erster Lesung beraten.
Plenarsitzung des Bundesrates am 19.10.2018


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