Länder verlangen Korrekturen am Rentenpaket
Länder verlangen Korrekturen am
Rentenpaket
Der
Bundesrat begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrem Rentenpaket vor allem
auch die Situation der Menschen mit verminderter Erwerbsfähigkeit verbessern
will. Damit leiste sie einen Beitrag zur Verringerung von Altersarmut,
erklärt der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 19. Oktober 2018. Zugleich
macht er jedoch Ergänzungsbedarf geltend.
Verbesserungen
für Bestandsrentner
So
fordern die Länder, dass auch Bestandsrentner mit einem Rentenbeginn von 2001
bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderrente
einbezogen werden müssten. Aufgrund der Rentenabschläge hätten sie weiterhin
sehr niedrige Renten und seien in erhöhtem Maße auf Leistungen der
Grundsicherung angewiesen. Deshalb sei auch für Bestandsrentner die
Zurechnungszeit zu erhöhen. Sie müssten mindestens so gestellt werden, als ob
sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten.
Berücksichtigung
der Solo-Selbständigen
Handlungsbedarf
sieht der Bundesrat auch bei der sozialen Absicherung von
Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steige kontinuierlich an. Zwar sei
politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit
einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthalte aber hierzu keine Regelung,
kritisiert er.
Änderungen
bei der Finanzierung
Dass
die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener
überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert
werden sollen, lehnen die Länder ab. Dies widerspreche dem System der
Beitragsäquivalenz und gehe zu Lasten der Rentenversicherung. Stattdessen
solle die Finanzierung vollumfänglich über Steuermitteln erfolgen.
Rentengarantie
bis 2025
Mit
ihrem Rentenpaket möchte die Bundesregierung die staatliche Rente verbessern
und stabilisieren. Eckpfeiler des Gesetzentwurfs ist die sogenannte doppelte Haltelinie:
Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent
bleiben. Gleichzeitig garantiert der Gesetzentwurf die
Beitragssatzstabilität, indem er vorschreibt, dass die Marke von 18,6 Prozent
nicht unterschritten und 20 Prozent bis 2025 nicht überschritten wird. Um
dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500
Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.
Höhere
Anrechnung der Erziehungszeiten
Zur
Verbesserung der Situation der Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
sollen sie künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der
gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.
Verbesserungen
für Frührentner und Midi-Jobber
Menschen,
die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden durch den Gesetzentwurf bei
der Rente so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet
hätten. Außerdem sollen Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet
werden. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die
vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: sie soll von 850 auf 1.300 Euro
steigen.
Stellungnahme
geht in den Bundestag
Die
Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag
eingebracht. Dort wurde das Gesetz am 12. Oktober 2018 bereits in erster
Lesung beraten.
Plenarsitzung
des Bundesrates am 19.10.2018
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