BSG Urteil: Nachträgliche Hartz IV Rückforderung rechtswidrig
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BSG
Urteil: Nachträgliche Hartz IV Rückforderung rechtswidrig
28.
September 2018
Und
wieder einmal hat das Bundessozialgericht zugunsten von Hartz IV Empfängern
und gegen die Methoden einiger Jobcenter geurteilt. In dem
Verfahren ging es darum, ob auch nachträglich eingereichte
Einkommensnachweise bei vorläufigem Hartz IV Bezug berücksichtigt werden
müssen. Die Jobcenter hielten dies nicht für nötig und forderten teilweise
sogar eine Erstattung der gezahlten Leistungen. Aus Sicht der Richter
handelten die Behörden damit rechtswidrig.
Mitwirkungspflicht
von Leistungsempfängern
Am
Umstand, dass man als Hartz IV Empfänger die Hosen herunterlassen und jeden
Cent offenlegen muss, ändert das Urteil nichts. Allerdings darf das Jobcenter
nicht direkt die Keule schwingen, wenn man es verschwitzt, die
Einkommensverhältnisse rechtzeitig darzulegen. Nachholen muss man es. Daran
führt kein Weg vorbei. „Passiert dies nicht, kann der Sozialleistungsträger
die Leistungen grundsätzlich auf null setzen“, so Oliver Döfke von der
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im Deutschen Anwaltsverein. Darüber hinaus
können die bislang gewährten Leistungen zurückgefordert werden.
Bislang
handhabten einige Jobcenter es so, dass die mit dem Widerspruch gegen den Erstattungsbescheid
eingereichten Belege nicht mehr akzeptiert und somit auch nicht mehr bei der
Berechnung der Ansprüche berücksichtigt wurden. Und das völlig unabhängig
davon, ob der Betroffene bedürftig war oder nicht. Dagegen wurde geklagt – mit Erfolg.
Die Richter am Bundessozialgericht haben die Vorgehensweise als nicht
rechtens bewertet.
Widerspruch
gegen den Erstattungsbescheid einlegen
„Durch
dieses Urteil haben Leistungsbezieher die Chance, dass der
Sozialleistungsträger ihre Angaben noch rückwirkend berücksichtigt“, erklärt
Oliver Döfke. Es ist also möglich, im Fall der Fälle die Unterlagen
nachträglich beim Jobcenter abzugeben. Dabei gilt nach wie vor:
Hartz-IV-Empfänger sind zur Mitwirkung
verpflichtet und müssen die geforderten Nachweise zu möglichen Einkommen
erbringen.
Der
Tipp des Anwalts: „Wer einen Erstattungsbescheid erhält, sollte Widerspruch
dagegen einlegen und sich eine Bestätigung über den Eingang des Widerspruchs
geben lassen.“ (Hier
erläutern wir alles Wichtige zur Hartz IV Rückforderung und dem Hartz IV
Erstattungsbescheid.)
Zudem empfiehlt der Experte, auch einer Leistungskürzung zu widersprechen. Für beide Widersprüche reiche ein Schreiben. Unterzeichnen sollten alle betroffenen Personen eines Haushalts, also jeder, der bereits volljährig ist.
Urteil
Bundessozialgericht: Aktenzeichen B 4 AS 39/17
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