Hartz IV Betrug

 
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Hartz IV Betrug – Statt 571 Euro gibt es nur 416 Euro

Hartz IV Empfänger müssten eigentlich 155 Euro mehr erhalten – Monat für Monat. Denn: Als Maßgabe für Hartz IV werden nach wie vor die Ausgaben der unteren 20 Prozent der Bevölkerung kommuniziert. Tatsächlich dienen aber nur die unteren 15 Prozent als Berechnungsgrundlage. Das Ergebnis, ermittelt vom Magazin „Monitor“: Statt 571 Euro gibt es nur 416 Euro.

155 Euro Differenz

Dass mit diesem Betrag „ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“, wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, nur schwer möglich ist, stellt ein offenes Geheimnis dar. Das betont auch der ehemalige Vorsitzende am Landessozialgericht Hessen, Jürgen Borchert, immer wieder.
Eines der Probleme mit den aktuellen Hartz-IV-Sätzen: Es sind nicht die 20 Prozent Bezugsgröße, die jüngst noch von der Kanzlerin genannt wurde. 2011 wurde der Wert auf 15 Prozent heruntergeschraubt. Was zählt, sind also die untersten Gesellschaftsschichten. Und da machen fünf Prozent schon einen gewaltigen Unterschied.

Viele Ausgaben werden nicht anerkannt

Hinzu kommt, dass viele – statistisch belegte – Ausgaben überhaupt nicht in die Berechnung von Hartz IV einfließen. Sie werden nicht anerkannt oder ersatzlos gestrichen. Darunter fallen unter anderem Reisen, Gaststättenbesuche und Verkehrsmittel. Sie gehören laut Bundesregierung „nicht zum soziokulturellen Existenzminimum“ oder fallen gar nicht erst an.

Methodisch unsauber

Die Expertin für Verteilungsforschung, Irene Becker, spricht bei Hartz IV daher von einem „methodisch unsauberen“ Vorgehen. Man unterlaufe systematisch das Ziel, ein Existenzminimum zu berechnen. Auch deshalb, weil diejenigen, die offiziell Anspruch auf Leistungen hätten, sie aber aus Scham oder anderen Gründen nicht einfordern, bei der Kalkulation völlig außen vor bleiben.
Mit diesen Rechenschiebereien spart der Staat – ausgehend von der Differenz 416 zu 571 Euro – mindestens zehn Milliarden Euro pro Jahr. Plus 15 Milliarden Euro, die man bei der Steuer verlieren würde. Denn steigt der Hartz-IV-Regelsatz um 155 Euro, geht es auch mit dem Steuerfreibetrag bergauf. Kein Wunder also, dass eine Anpassung von Hartz IV ein rotes Tuch darstellt. (Quelle: https://www.hartziv.org/news/20180517-hartz-iv-schummelei-statt-571-euro-gibt-es-nur-416-euro.html )

 

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