Das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)...




Das Widerstandsrecht (Art. 20 Abs. 4 GG) …
…ist weitestgehend ein wirkungsloses Placebo, zur „moralischen“ Beruhigung. Warum erklärt der Artikel von Jan Schejbal in treffenden Worten. -GU

(1)   Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

„Diese Regelungen wurden als „Beruhigungspille“ eingefügt, als die Angst bestand, die Einführung der Notstandsregelungen würde eine Gefahr für die Demokratie darstellen. Doch was sind diese Regelungen wert?
Zunächst einmal scheinen sie sehr wichtig zu sein, denn sie geben dem Widerstand gegen eine Diktatur eine gesetzliche Grundlage und tragen sicher auch dazu bei, dass ein Mensch, der überlegt, Widerstand zu leisten, eine eindeutige Rechtfertigung dafür hat. Allerdings stellt sich die Frage, wie dies in der Praxis aussieht. Dazu sind mehrere Szenarien denkbar:
a) Die Gerichte arbeiten noch vernünftig. Jemand, der Widerstand leistet, kann also die Gerichte benutzen, um zu seinem Recht zu kommen, daher ist sein Widerstand nicht vom Widerstandsrecht des Grundgesetzes gedeckt. Wenn er sich also darauf beruft, wird das Gericht dies – dem Gesetz entsprechend und korrekterweise – ablehnen und ihn verurteilen. So weit, so gut, das ist noch in Ordnung. Kommen wir zum zweiten, interessanteren Szenario:
b) Es herrscht ein totalitärer Staat, die Gerichte sind zum hörigen Handlanger der Staatsmacht verkommen. Der Widerständler beruft sich vor Gericht auf das Widerstandsrecht, diesmal berechtigterweise. Allerdings ist das Gericht nicht mehr rechtsstaatlich, es lehnt eine Anwendbarkeit des Widerstandsrechts ab und verurteilt den Widerständler wegen Terrorismus oder ähnlichem. War wohl nix.
c) Es herrscht Schäubles Utopie. Der Widerständler bekommt kein Gericht zu sehen und wird gleich erschossen oder zumindest unter menschenunwürdigen Bedingungen in irgendeinem Lager interniert.
Wie man sieht, ist das Widerstandsrecht im Falle einer funktionierenden Justiz nicht anwendbar und im Falle einer nicht funktionierenden Justiz wertlos. Es ist also ein schönes Schmuckelement in der Verfassung, direkten praktischen Nutzen hat es nicht.
Der einzige Effekt, den es haben kann, ist eine Ermutigung zum Widerstand und eine moralische Stütze und Rechtfertigung für den Widerstand leistenden selbst. Zudem kann es noch helfen, nach Ende eines totalitären Staates vor vernünftig arbeitenden Gerichten Unrechtsurteile aufzuheben – was aber den Toten gar nicht mehr und den zu Unrecht lange eventuell unter Folter internierten auch nicht sehr hilft. (Quelle>>>)


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