Wiederaufnahme von Ermittlungen im Fall Jenny Böken
Uwe Böken hat diese Petition an Justizministerin der Bundesrepublik Deutschland Katarina Barley, SPD und an 1 mehr gestartet.
Wiederaufnahme von Ermittlungen im Fall "Jenny Böken"!
In
der Nacht vom 03. auf den 04. September 2008 haben wir unsere Tochter
Jenny im Alter von fast 19 Jahren auf bislang ungeklärte Ursache von
Bord der Gorch Fock verloren. Bis heute fragen wir uns, was in der
besagten Nacht eigentlich passiert ist. Die StA Kiel hat nach ihren
"Ermittlungen" einen Unfall als wahrscheinlichste Ursache angenommen. Es
gibt aber mehr und mehr Zweifel an allem, was seinerzeit "ermittelt"
worden ist.
Jenny war zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht gesund. Die
damalige San-Meisterin der Gorch Fock hat sich mittlerweile bei uns
gemeldet und unserem Anwalt gegenüber ausgesagt, dass der damalige
Bordarzt unmittelbar nach dem Feststellen des Überbordgehens wesentliche
Inhalte der Gesundheitsakte unserer Tochter an sich genommen hat. Diese
Papiere sind bis heute nicht bei der StA gewesen! Eine diesbezüglich
gegen den damaligen Bordarzt von uns erstattete Strafanzeige wurde
wieder seitens der StA Kiel eingestellt, die Zeugin, die sich bei uns
gemeldet hat, nicht ein einziges Mal offiziell vernommen!
Man darf sich aufgrund der vielen Ungereimtheiten in diesem Fall nicht wundern, dass wir als Eltern keine Ruhe geben!
Eine längst noch nicht vollständige Darstellung dieser Merkwürdigkeiten habe ich auf der Webseite www.jennyboeken.de zusammengefasst!
Der Fall kann unseres Erachtens nur durch die Neuaufnahme von wirklichen Ermittlungen durch eine StA erfolgen, die nicht in Kiel und besser noch, nicht in Schleswig-Holstein, angesiedelt ist. Wir haben den Eindruck, dass, aus welchen Gründen auch immer, im Falle des Todes unserer Tochter seitens der Politik der Daumen auf den Akten gehalten wird, sind doch die Staatsanwaltschaften in unserm Rechtssystem weisungsgebundene Behörden!
Das Verwaltungsgericht Aachen hat im Oktober 2014 festgestellt, dass Jenny in der fraglichen Nacht unter Lebensgefahr Dienst geleistet hat, nicht aber unter "besonderer" Lebensgefahr, ohne jedoch diesen Begriff in irgendeiner Weise zu definieren!
Wir fordern daher
Man darf sich aufgrund der vielen Ungereimtheiten in diesem Fall nicht wundern, dass wir als Eltern keine Ruhe geben!
Eine längst noch nicht vollständige Darstellung dieser Merkwürdigkeiten habe ich auf der Webseite www.jennyboeken.de zusammengefasst!
Der Fall kann unseres Erachtens nur durch die Neuaufnahme von wirklichen Ermittlungen durch eine StA erfolgen, die nicht in Kiel und besser noch, nicht in Schleswig-Holstein, angesiedelt ist. Wir haben den Eindruck, dass, aus welchen Gründen auch immer, im Falle des Todes unserer Tochter seitens der Politik der Daumen auf den Akten gehalten wird, sind doch die Staatsanwaltschaften in unserm Rechtssystem weisungsgebundene Behörden!
Das Verwaltungsgericht Aachen hat im Oktober 2014 festgestellt, dass Jenny in der fraglichen Nacht unter Lebensgefahr Dienst geleistet hat, nicht aber unter "besonderer" Lebensgefahr, ohne jedoch diesen Begriff in irgendeiner Weise zu definieren!
Wir fordern daher
- die Anordnung der Neuaufnahme der Ermittlungen,
- die offizielle Einvernahme der Zeugin, die sich bei uns gemeldet hat,
- die Feststellung, dass Jenny unter besonderer Lebensgefahr eingesetzt war!
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